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   BPatG, 16.04.2003 - 25 W (pat) 204/01   

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https://dejure.org/2003,24257
BPatG, 16.04.2003 - 25 W (pat) 204/01 (https://dejure.org/2003,24257)
BPatG, Entscheidung vom 16.04.2003 - 25 W (pat) 204/01 (https://dejure.org/2003,24257)
BPatG, Entscheidung vom 16. April 2003 - 25 W (pat) 204/01 (https://dejure.org/2003,24257)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 16.04.2003 - 25 W (pat) 204/01
    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, den betrieblichen Ursprung der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl zuletzt WRP 2002, 1281 - Bar jeder Vernunft mwN sowie EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo).

    Deshalb kann die Frage, ob ein Zeichen eine solche Unterscheidungskraft besitzt, nicht abstrakt ohne Berücksichtigung der Waren oder Dienstleistungen, die sie unterscheiden sollen, beurteilt werden (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22, 29 - Bravo).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 16.04.2003 - 25 W (pat) 204/01
    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, den betrieblichen Ursprung der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl zuletzt WRP 2002, 1281 - Bar jeder Vernunft mwN sowie EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 16.04.2003 - 25 W (pat) 204/01
    Die angemeldete Bezeichnung unterscheidet sich entgegen der Ansicht der Anmelderin damit auch von solchen Begriffen und Angaben, die sich infolge ihrer Mehrdeutigkeit oder Interpretationsbedürftigkeit nicht zur Beschreibung der entsprechenden Waren und Dienstleistungen eignen, bzw, deren beschreibender Inhalt erst aufgrund einer analysierenden Betrachtungsweise erkennbar ist (vgl dazu BGH GRUR 2000, 882, 883 "Bücher für eine bessere Welt").
  • BPatG, 08.10.2001 - 30 W (pat) 54/01
    Auszug aus BPatG, 16.04.2003 - 25 W (pat) 204/01
    Eine solche Bezeichnungspraxis ist dem Verkehr nicht nur aufgrund der in neuerer Zeit oft in der Werbung und in den Medien auch schlagwortartig verwendeten Begriffe wie "ecommerce", "ebusiness", "ebanking" oder "ebrokerage" allgemein geläufig, sondern findet sich auch in zahlreichen Markenanmeldungen wieder, die wegen des eindeutigen beschreibenden Gehalts der jeweiligen Gesamtbezeichnungen als nicht schutzfähig angesehen worden sind (vgl PAVIS PROMA, Bender, HABM, R0111/99-1 "eform" für ua "Software-Entwicklung und -Beratung"; PAVIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 54/01 "ETrade" ua für "Elektrische Apparate, Programmdokumentationen, Entwicklung von Programmen für die Datenverarbeitung"; PAVIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 21/00 "eLines" für ua "elektrische Apparate, Entwicklung von kundenspezifischen Apparaten ... zur Datenverarbeitung").
  • BPatG, 20.11.2000 - 30 W (pat) 21/00
    Auszug aus BPatG, 16.04.2003 - 25 W (pat) 204/01
    Eine solche Bezeichnungspraxis ist dem Verkehr nicht nur aufgrund der in neuerer Zeit oft in der Werbung und in den Medien auch schlagwortartig verwendeten Begriffe wie "ecommerce", "ebusiness", "ebanking" oder "ebrokerage" allgemein geläufig, sondern findet sich auch in zahlreichen Markenanmeldungen wieder, die wegen des eindeutigen beschreibenden Gehalts der jeweiligen Gesamtbezeichnungen als nicht schutzfähig angesehen worden sind (vgl PAVIS PROMA, Bender, HABM, R0111/99-1 "eform" für ua "Software-Entwicklung und -Beratung"; PAVIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 54/01 "ETrade" ua für "Elektrische Apparate, Programmdokumentationen, Entwicklung von Programmen für die Datenverarbeitung"; PAVIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 21/00 "eLines" für ua "elektrische Apparate, Entwicklung von kundenspezifischen Apparaten ... zur Datenverarbeitung").
  • BPatG, 01.08.2006 - 24 W (pat) 49/05
    Hinsichtlich des vor der Buchstabenfolge "REP" stehenden Buchstabens "e" hat die Markenstelle des weiteren zutreffend festgestellt und belegt, dass es mittlerweile gängiger und allgemein verständlicher Sprachgebrauch ist, ein durch Bindestrich oder in sonstiger Weise abgesetztes "e/E" (vgl. etwa die häufig zu beobachtende Schreibweise mit Binnengroßschreibung des jeweils dem "e" nachfolgenden Buchstabens, z. B. eBusiness, eMail, eBanking) als Abkürzung für "elektronisch" einem Begriff voranzustellen, um auszudrücken, dass etwas elektronischer Natur ist oder elektronisch bzw. gestützt durch elektronische Datenverarbeitung oder das Internet funktioniert (vgl. außer den dem angefochtenen Beschluss angefügten Verwendungsbelegen für "e"-Wortkombinationen auch die der Anmelderin übermittelten PAVIS PROMA-Ausdrucke der BPatG-/HABM-Entscheidungen 25 W (pat) 204/01 "ecare", 25 W (pat) 54/03 "econtor", 27 W (pat) 71/02 "E-FAX"; 25 W (pat) 232/01 "ehealthcare", 32 W (pat) 171/02 "E -netbank", 29 W (pat) 97/99 "E-Tel"; HABM R0864/01-1 "e-Farm").
  • BPatG, 05.07.2005 - 33 W (pat) 222/03
    "e" ist dabei im Deutschen als Abkürzung für "elektronisch" bzw im Englischen für "electronic" gebräuchlich (vgl. Pons, Fachwörterbuch Datenverarbeitung 1997, Seite 77; Computer-Lexikon Microsoft Press 2000, Seite 235 - vgl. insoweit auch zahlreiche Entscheidungen zum Buchstaben "e", z.B. HABM R0945/00-2 E-BANK; BPatG 25 W (pat) 204/01 - ecare; 33 W (pat) 128/01 - eprocure; BPatG 33 W (pat) 147/02 - eratingservice).
  • BPatG, 01.08.2006 - 24 W (pat) 50/05
    Hinsichtlich des vor der Buchstabenfolge "REP" stehenden Buchstabens "e-" hat die Markenstelle des Weiteren zutreffend festgestellt und belegt, dass es mittlerweile gängiger und allgemein verständlicher Sprachgebrauch ist, ein durch Bindestrich oder in sonstiger Weise abgesetztes "e/E" (vgl. etwa die häufig zu beobachtende Schreibweise mit Binnengroßschreibung des jeweils dem "e" nachfolgenden Buchstabens, z. B. eBusiness, eMail, eBanking) als Abkürzung für "elektronisch" einem Begriff voranzustellen, um auszudrücken, dass etwas elektronischer Natur ist oder elektronisch bzw gestützt durch elektronische Datenverarbeitung oder das Internet funktioniert (vgl. außer den dem angefochtenen Beschluss angefügten Verwendungsbelegen für "e"-Wortkombinationen auch die der Anmelderin übermittelten PAVIS PROMA-Ausdrucke der BPatG-/HABM-Entscheidungen 25 W (pat) 204/01 "ecare", 25 W (pat) 54/03 "econtor", 27 W (pat) 71/02 "E-FAX"; 25 W (pat) 232/01 "ehealthcare", 32 W (pat) 171/02 "E-netbank", 29 W (pat) 97/99 "E-Tel"; HABM R0864/01-1 "e-Farm").
  • BPatG, 25.05.2004 - 33 W (pat) 22/02
    Abgesehen davon ist die Trennanmeldung "ecare" für "Ärztliche Versorgung, Gesundheits- und Schönheitspflege; Dienstleistungen auf dem Gebiet der Tiermedizin und der Landwirtschaft; wissenschaftliche und industrielle Forschung; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung" als beschreibende Sachangabe rechtskräftig zurückgewiesen worden (vgl 25 W (pat) 204/01 - ecare; Beschl. v. 16. April 2003).
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